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CORONA-IMPFUNG

In unserer Apotheke können Sie sich nun auch gegen Corona impfen lassen.

CORONA-IMPFUNG

In unserer Apotheke können Sie sich nun auch gegen Corona impfen lassen.

Die Corona-Impfung bietet einen guten Schutz vor einem schweren Covid-19 Verlauf. Als zertifizierte Impf-Apotheke sind wir für die Covid-Impfung zugelassen. In unserer Apotheke werden Auffrisch-Impfungen ab Mitte Oktober mit dem neuen monovalenten XBB1.5 Variantenimpfstoff (Moderna) angeboten. Eine Auffrisch-Impfung kann frühestens 6 Monate nach der letzten Impfung oder Covid-Infektion durchgeführt werden.

In der Bevölkerung ist durch bisherige Impfungen und/oder Infektionen eine hohe Immunität gegen SARS-CoV-2 vorhanden. Für Personen ohne Risikofaktoren besteht nur ein sehr geringes Risiko für eine schwere Erkrankung. Daher wird eine weitere Auffrisch-Impfung im Herbst 2023 nur für Personen mit folgenden Risikofaktoren empfohlen:

  • Personen ≥ 65 Jahre
  • Personen ≥ 16 Jahre mit chronischen Erkrankungen (Bluthochdruck, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes, chronische Lungen- und Atemwegserkrankungen, Immunsuppression, Krebs, Adipositas, Leber- oder Nierenerkrankungen)
  • Personen ≥ 16 Jahre mit Trisomie 21
  • Schwangere Frauen

In diesen Fällen werden die Kosten vom Kanton St. Gallen übernommen. Falls diese Kriterien nicht erfüllt sind, wird die Impfung direkt vor Ort bezahlt (Kosten = 60.- CHF). Damit die Kosten für die Impfung für Personen unter 65 Jahren mit Risikofaktoren vom Kanton übernommen werden, muss ein ärztliches Rezept zum Impftermin mitgebracht werden.

Folgende Situationen sind für eine Impfung in der Sternen Apotheke
ausgeschlossen:

  • Schwangerschaft
  • Personen < 18 Jahre
  • Schwere allergische Reaktionen auf frühere Impfungen/bekannte Überempfindlichkeit auf Polysorbate/PEG

Für die Impfung in der Sternen Apotheke benötigen Sie keinen Termin. Gerne dürfen Sie ohne Voranmeldung in der Sternen Apotheke vorbeikommen. 

Folgende Dokumente müssen zum Impftermin mitgebracht werden:

  • Gültige ID/Ausweis
  • Nachweis der letzten Covid-Impfung oder Infektion
  • Falls notwendig eine ärztliche Verordnung für die Impfung (siehe oben, Personen <65 Jahren mit einer chronischen Erkrankung)

Impfbestätigung
Seit dem 01. September 2023 werden in der Schweiz keine Covid Zertifikate ausgestellt. Nach der Impfung erhalten Sie jedoch eine Impfbestätigung. 
Die bereits ausgestellten Impfzertifikate behalten ihre internationale Gültigkeit für 2 Jahre ab der letzten Impfung.

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